Eisenbahnverstaatlichungsgesetz (Japan)
Das Eisenbahnverstaatlichungsgesetz (jap. 鉄道国有法, Tetsudō Kokuyū-hō) ist ein im Jahr 1906 vom japanischen Reichstag beschlossenes Gesetz, das es dem Staat ermöglichte, bedeutende private Bahngesellschaften durch Kauf zu verstaatlichen. Als Folge davon wurden innerhalb eines Jahres 17 Gesellschaften erworben, die zusammen 4525,4 km Eisenbahnstrecken betrieben. Dadurch konnte der Staat die Länge seines eigenen Streckennetzes verdreifachen und Privatbahnen waren für mehrere Jahrzehnte auf regionalen Verkehr beschränkt. Um die zahlreichen neuen Strecken effizienter verwalten zu können, schuf die Regierung im Jahr 1908 das Eisenbahnamt, das spätere Eisenbahnministerium.
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