Elektronischer Rechtsverkehr (Deutschland)
Elektronischer Rechtsverkehr bezeichnet den sicheren, rechtlich wirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Unternehmen, Bürgern, Rechtsanwälten, Notaren, Gerichten und Behörden.
Voraussetzung ist der Einsatz technischer Systeme, die Sicherheit darüber geben, dass die Übermittlung unverändert und unverfälscht geschieht (Integrität), dass der angegebene Absender der tatsächliche ist (Authentizität) und kein Unbefugter vom Erklärungsinhalt Kenntnis erlangen kann (Vertraulichkeit). Gewährleistet werden diese Garantien durch den Einsatz hierfür entwickelter, zur Nutzung durch Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder vorgeschriebener Systeme mit Verschlüsselungstechnik. Die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs macht die Bundesregierung aufgrund der Ermächtigung in § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung bekannt.
Soll die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (§ 126a Abs. 1 BGB).