Elternkarenz
Als Elternkarenz bezeichnet man in Österreich den arbeitsrechtlichen Anspruch auf Dienstfreistellung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternkarenz.
Sowohl die Mutter als auch der Vater können die Karenz in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Es gibt auch die Möglichkeit zur Teilung der Karenz und (in eingeschränktem Ausmaß) zur überlappenden Inanspruchnahme.
Während der Elternkarenz stehen den dienstfreigestellten Arbeitnehmenden keine Bezüge zu. Finanzielle Unterstützungsleistungen während der Elternkarenz sind etwa Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe.
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