Empfang mit militärischen Ehren

Der Empfang mit militärischen Ehren als militärisches Zeremoniell ist ein auf langer Tradition fußender Bestandteil des diplomatischen Protokolls bei Staatsbesuchen. Zwei historische Entwicklungslinien spielen dabei eine Rolle: Zum einen ist der Gastgeber eines Staatsbesuches dazu verpflichtet, während des Aufenthalts für dessen Sicherheit zu sorgen, was in früherer Zeit üblicherweise durch das Stellen einer militärischen Wache erfolgte, die zu Beginn des Besuches vom Gast inspiziert wurde. Zum anderen galt das Vorführen der eigenen Truppen dem Gast gegenüber als besonderer Vertrauensbeweis, da damit ein Einblick in Bewaffnung, Ausbildungsstand und Aufstellungsordnung der Streitkräfte gewährt wurde, der potentiellen Gegnern gegenüber Nachteile bedeutet hätte. Umgekehrt konnten aber auch diese durch eine solche Vorführung von aggressiven Handlungen abgeschreckt werden.

Heute ist gemäß internationaler protokollarischer Übereinkunft jeder Staat, der Streitkräfte unterhält, verpflichtet, militärische Ehren bei der Begrüßung und Verabschiedung von Staatsgästen in bestimmter Form und bestimmtem Umfang zu leisten. Ein Abweichen von dieser Verpflichtung gilt als schwerer Affront gegenüber dem Gast und kann zu diplomatischen Verwicklungen führen. Von diesen Übereinkünften abgesehen steht es jedem Staat frei, die militärischen Ehren in der seiner nationalen Tradition entsprechenden Form zu erweisen.

Die symbolträchtigen Absichten eines Empfangs mit militärischen Ehren sind vor allem:

  • Repräsentation der staatlichen Souveränität gegenüber dem Gast (Aufzeigen staatlicher Handlungsfreiheit und -fähigkeit),
  • Präsentieren der Waffen während des Abschreitens der Front als Mischung aus Demonstration (ich bin bewaffnet) und Vorbringen der Waffe zur Überprüfung auf Munition (ich habe nicht geladen).
  • Erzielung eines guten Eindrucks beim Gast von der Disziplin und dem Ausbildungsstand der eigenen Streitkräfte (Protokolleinheiten werden daher meist besonderem Drill und harter Exerzierausbildung unterworfen)
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