Endlagersuche in Deutschland

Mit der Endlagersuche soll ein geeigneter Standort in tiefer geologischer Formation für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gefunden werden. Der Suchprozess für die Bundesrepublik Deutschland ist im Standortauswahlgesetz beschrieben, das dazu Mitte 2017 novelliert wurde. Die wesentlichen Kriterien wurden zuvor durch die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe von 2014 bis Mitte 2016 erarbeitet.

Der Prozess der Endlagerung gliedert sich in die „Etappen“ Endlager-Auswahl, Errichtung des Endlagers, Einlagerung des radioaktiven Abfalls und Verschluss des Bergwerks.

Die Standortauswahl soll in die drei Phasen Auswahl der Standort-Region, übertägige und untertägige Erkundung gegliedert werden.

Gleichzeitig mit dem technischen Auswahlverfahren wird ein mehrstufiges, demokratisch legitimiertes Entscheidungs- und Konfliktbewältigungs-Verfahren vorgeschlagen mit dem Ziel, einen möglichst weitgehenden und generationenfesten Konsens zu ermöglichen.

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