Endowment (Finanzierung)
Unter Endowment (engl. für „Anfangsausstattung“) versteht man eine im angelsächsischen Rechtskreis verbreitete Rechtsform der Finanzierung gemeinnütziger Einrichtungen. Die Einrichtung erhält dabei ein Anfangskapital (principal, corpus) – Geld oder Grundeigentum –, das sie profitabel investieren soll und später nach Bedarf aus anderen Quellen laufend weiter vergrößern kann. Aus der Rendite soll die Einrichtung ihren Betrieb finanzieren.
Üblich sind Endowments insbesondere bei der Gründung von öffentlichen und nicht-kommerziellen privaten Hochschulen, aber auch bei der Gründung von kulturellen (Museen, Theater, Bibliotheken usw.), Service- (Krankenhäusern, Pflegeheimen usw.) und religiösen Einrichtungen (Kirchen, Synagogen, Moscheen usw.).
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