Energiestrategie 2050
Der Begriff Energiestrategie 2050 bezeichnet die strategischen Grundlagen für verschiedene Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsvorlagen im Schweizer Energierecht ab dem Jahr 2011.
«Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 im Nachgang zur Reaktorkatastrophe von Fukushima einen Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefällt. Demnach sollen die bestehenden fünf Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Dieser Entscheid sowie weitere, seit Jahren zu beobachtende tiefgreifende Veränderungen insbesondere im internationalen Energieumfeld bedingen einen sukzessiven Umbau des Schweizer Energiesystems bis ins Jahr 2050. Hierfür hat der Bundesrat auf Basis der überarbeiteten Energieperspektiven die Energiestrategie 2050 erarbeitet. Mit der Botschaft legt der Bundesrat nun ein erstes Massnahmenpaket für die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung vor.»
Es gibt einerseits eine «Energiestrategie 2050», welche nirgendwo gesamthaft abgebildet wird. Elemente der Strategie ergeben sich aus der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) vom September 2013. Eine kurze Übersicht über die wesentlichen Punkte der Strategie legte der Bundesrat am 25. Mai 2011 vor. Wichtige Aspekte der Umsetzung der Energiestrategie 2050 sind oder waren namentlich das erste Massnahmenpaket, der Aktionsplan koordinierte Energieforschung, die Strategie Stromnetze, der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem, die Verhandlungen mit der EU, der zweite Marktöffnungsschritt und die Revision des Stromversorgungsgesetzes. Das BFE erstellt jährlich einen Monitoring-Bericht, der die Erreichung der im Gesetz verankerten energiepolitischen Ziele überwacht und Abweichungen davon darstellt. Die gesetzten Ziele ändern sich im Verlaufe der Zeit und verschiedene Akteure haben unterschiedliche Vorstellungen. Während zum Beispiel der Bundesrat in der Botschaft für das Jahr 2035 das Ziel für die erneuerbare Stromproduktion der Schweiz bei 14.5 TWh/Jahr angesetzt wurde, sieht das Gesetz 11.4 TWh/Jahr vor und bei Inkrafttreten des Mantelerlasses wären es dann 35 TWh/Jahr.
Der Energiestrategie 2050 liegen seit dem Jahr 2011 die Arbeiten des BFE und privater Studiennehmer unter dem Titel «Energieperspektiven 2050» und seit dem 26. November 2020 die «Energieperspektiven 2050 plus» zugrunde. Bei den Energieperspektiven handelt es sich um sehr umfangreiche Analysen in welchen zahlreiche Aspekte der Energiestrategie 2050 in verschiedenen Szenarien detailliert untersucht wurden. Umgesetzt wird die Energiestrategie durch zahlreiche Änderungen von Erlassen auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden.
Eine aktuelle Weiterentwicklung haben Bundesrat und Parlament ab 2019 mit dem «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» in die Wege geleitet, welches den Ausbau der einheimischen Energiequellen beschleunigen will. Das Parlament hat diese Vorlage in der Schlussabstimmung vom 29. September 2023 klar angenommen und sie wird vorbehältlich einer ablehnenden Referendumsabstimmung Anfang 2025 in Kraft treten.