Entfernungspauschale
Mit der Entfernungspauschale, inoffiziell auch Pendlerpauschale genannt, werden im deutschen Einkommensteuerrecht die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert. Die Entfernungspauschale mindert gemäß § 9 EStG die zu versteuernden Einkünfte. Die Pauschale kann von allen Arbeitnehmern und über § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG auch von Selbständigen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto zur Arbeitsstelle gelangen.
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