Entscheidungsvorlage

Eine Entscheidungsvorlage ist in Organisationen (Unternehmen und Behörden) ein Organisationsmittel, durch das ein Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden soll, aufgrund der in ihr enthaltenen entscheidungsrelevanten Informationen und Daten eine Entscheidung treffen zu können. Sie ist Teil des entscheidungsorientierten Risikomanagements eines Unternehmens (Organisationen). In vielen Organisationen sind die geringsten Anforderungen an das Risikomanagement aktuell nicht erfüllt.

Ziel eines Unternehmens ist den langfristigeren Unternehmenserfolg zu garantieren. Dafür müssen strategische Entscheidungen getroffen werden, um Wettbewerbsvorteile aufzubauen oder zu halten. Strategische Entscheidungen sind Entscheidungen unter Unsicherheit. Um die Unsicherheit der Entscheidungen besser abschätzen zu können, müssen die Entscheidungen sorgfältig vorbereitet werden, denn der Vorstand haftet im Falle einer Sorgfaltspflichtverletzung persönlich. Diese Sorgfaltspflicht und insbesondere die persönliche Haftung werden im § 93 AktG, gesetzlich festgehalten, dies gilt auch für Unternehmen in anderen Rechtsformen. Da aber die persönliche Haftung eines Unternehmers bei jeder „nachteiligen“ unternehmerischen Entscheidung nicht zielführend wäre, wird in der Business Judgement Rule (BJR), die persönliche Haftung der Unternehmensleitung eingegrenzt. Diese haften nur, wenn sie eine Entscheidung getroffen haben, ohne vorher alle möglichen Risiken gekannt zu haben. Diese Haftungsbeschränkung wurde auch in den § 93 AktG übernommen.

An dieser Stelle wird die Bedeutung der Entscheidungsvorlage deutlich, denn sie sollte ein Teil der Entscheidungsvorbereitung sein.

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