Equidenpass

Der Equidenpass ist das einzige, lebenslang gültige Identifizierungsdokument für in der EU gehaltene Pferde, aber auch für Esel, Zebras und deren Kreuzungen; es wurde zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 eingeführt. Auf Antrag des Halters wird er ausgestellt durch den Zuchtverband, bei dem das betreffende Pferd eingetragen ist, bei nicht eingetragenen Turnierpferden in Deutschland durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung und bei sonstigen Pferden durch die Stellen, die von der Veterinärverwaltung des jeweiligen Bundeslandes damit beauftragt wurden. Der Equidenpass gilt für alle Tiere, die mit dem zoologischen Begriff Equiden bezeichnet werden. Equidenpass und Eigentumsurkunde verbleiben auch nach Aushändigung im Eigentum des jeweiligen Zuchtverbandes.

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