Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Mehrheit von Erben, die ein Erblasser hinterlässt. Der Nachlass wird ihr gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 BGB). Die einzelnen Personen werden als Miterben bezeichnet im Unterschied zum Allein-, Gesamt- oder Universalerben.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.