Erbschein
Der Erbschein ist in Deutschland ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde nach § 417 ZPO, das für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein stellt dabei auf das Erbrecht zur Zeit des Erbfalls ab, so dass spätere Veränderungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Umfasst der Nachlass auch Vermögenswerte im EU-Ausland, so kann die Erbenstellung sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland alternativ durch ein Europäisches Nachlasszeugnis (kurz: ENZ) nachgewiesen werden. Allerdings ist das Europäische Nachlasszeugnis im Gegensatz zum deutschen Erbschein deutlich umfangreicher und besitzt nur eine Geltungsdauer von 6 Monaten.
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