Erfinderische Tätigkeit
Erfinderische Tätigkeit (oder jargonhaft Erfindungshöhe) ist eine in vielen nationalen und übernationalen Patentgesetzen vorgeschriebene Voraussetzung für die Patentfähigkeit einer technischen Erfindung. Schon seit dem 19. Jahrhundert werden dafür neben der Neuheit auch das Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit vorausgesetzt.
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