Erhaltungszustand (Naturschutz)
Der Erhaltungszustand im Natur- und Artenschutz ist eine Bewertung der Einflüsse, die sich auf die Verbreitung und die Größe der Populationen von geschützten Arten auswirken beziehungsweise auf die Verbreitung und Artenausstattung von geschützten Biotoptypen (in diesem Zusammenhang Lebensraumtypen genannt). Der Ausdruck ist vor allem im Zusammenhang mit der sogenannten FFH-Richtlinie der EU gebräuchlich. Auch in der Vogelschutzrichtlinie der EU wird davon gesprochen, „die Bestände der relevanten Vogelarten zu erhalten bzw. zu verbessern“ (Artikel 2).
Im Gegensatz zur FFH-Richtlinie wird in der Roten Listen gefährdeter Arten oder Lebensräume nicht der Erhaltungszustand angegeben, sondern die Arten werden aufgrund von Expertengutachten in Gefährdungskategorien eingestuft, die den Grad der Gefährdung wiedergeben. Erhaltungszustand und Gefährdungsgrad sind in etwa umgekehrt proportional: „günstiger“ Erhaltungszustand entspricht einem geringen oder keinem Gefährdungsgrad. Sie sind aber im Detail etwas anders definiert. Bedeutsam ist im Artenschutz insbesondere die Definition des „günstigen“ Erhaltungszustands gemäß FFH-Richtlinie, weil dieser rechtliche Wirkung besitzt, während die Einstufung in eine Gefährdungskategorie der Roten Liste für Mitgliedsstaaten der EU keine gesetzliche Wirkung hat.