Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (französisch Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne) wurde am 5. September 1791 von der französischen Frauenrechtlerin Olympe de Gouges verfasst, um sie der französischen Nationalversammlung zur Verabschiedung vorzulegen. Sie forderte darin die volle rechtliche, politische und soziale Gleichstellung der Frauen.
Die Schrift war eine Reaktion auf die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die am 26. August 1789 kurz nach Beginn der Französischen Revolution verkündet worden war. Allerdings galten die darin enthaltenen Rechte und Pflichten nur für „mündige Bürger“. Mündige Bürger waren bis zu diesem Zeitpunkt (September 1791) nur als Männer definiert. Frauen hatten kein Wahlrecht (sie erlangten dies in Frankreich erst im Jahr 1944), ebenso keinen Zugang zu öffentlichen Ämtern, keine Berufsfreiheit, keine Eigentumsrechte und keine Wehrpflicht. Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin war die Grundlage für die spätere Einführung des Frauenwahlrechtes in Europa.