Erklärungsbewusstsein
Das Erklärungsbewusstsein (auch Erklärungswille oder abstrakter Rechtsfolgewille) gehört im Rahmen der Rechtsgeschäftslehre gemeinsam mit dem Handlungswillen und dem Geschäftswillen zum subjektiven Teil einer Willenserklärung. Eine Person hat Erklärungsbewusstsein, wenn sie weiß, dass sie mit ihrer Handlung irgendwie rechtsgeschäftlich tätig wird. Welche Erklärung genau gewollt ist, ist dagegen keine Frage des Erklärungsbewusstseins, sondern des Geschäftswillens. Verwandt mit dem Erklärungsbewusstsein ist der Rechtsbindungswille.
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