Ersatzstromversorgungsanlage
Bei Ausfall des allgemeinen Stromnetzes sorgt eine Ersatzstromversorgungsanlage – auch Netzersatzanlage (NEA) genannt – im Rahmen einer sogenannten „allgemeinen Ersatzstromversorgung“ (AEV) für die Stromversorgung ausgewählter Verbraucher oder Anlagenteile. Die Weiterversorgung wird in diesem Fall von der AEV mit einem Notstromaggregat oder Batterien übernommen.
Im Gegensatz zu einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) ist im Falle einer vor Ort verfügbaren, im Bereitschaftsmodus befindlichen Ersatzstromversorgungsanlage in der Phase des Stromnetzkollabierens ein kurzzeitiger Spannungseinbruch möglich, der zur Folge hat, dass eine Glühlampe flackert oder Computer abstürzen.
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