Ersatzvornahme
Ersatzvornahme ist eine Vollstreckungsmaßnahme, bei der anstelle des Pflichtigen eine vertretbare Handlung auf dessen Kosten vorgenommen wird. Es gibt sie im Recht der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und als Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung im öffentlichen Recht.
Bei der Ersatzvornahme unterscheidet man zwischen Selbstvornahme, bei welcher der Berechtigte die Handlung selbst vornimmt, und Fremdvornahme, bei der ein Dritter vom Vollstreckungsorgan beauftragt wird, die geschuldete Handlung vorzunehmen.
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