Erstzulassung

Die Erstzulassung (oder auch Tag der ersten Zulassung) ist der Tag, an dem ein Kraftfahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.

Die Erstzulassung stellt eine verkehrsrechtliche Einstufung dar. Die verkehrsrechtliche Einstufung ist auch für die kraftfahrzeugsteuerliche Beurteilung maßgeblich (§ 2 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz). In Deutschland wird das Datum der Erstzulassung im Teil I der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) unter Position B angegeben.

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