Erwerbsgesellschaft (Österreich)

Die Erwerbsgesellschaft war bis 31. Dezember 2006 eine auf einen gemeinschaftlichen Erwerb unter gemeinsamer Firma gerichtete Personengesellschaft, die gegründet werden konnte, wenn für den Zweck nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches eine OHG oder KG nicht gegründet werden konnte.

Man unterschied

  1. die offene Erwerbsgesellschaft (OEG), wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt war, und
  2. die Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG), wenn bei einem oder einigen der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt war, während bei einem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfand.

Rechtsgrundlage für die Erwerbsgesellschaften war das Erwerbsgesellschaftengesetz (BGBl. Nr. 257/1990). Mit Änderung des Handelsgesetzbuches durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), BGBl. I Nr. 120/2005, wurden die Erwerbsgesellschaften mit den Personengesellschaften des Handelsrechts zusammengeführt. An Stelle der offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) und der offenen Handelsgesellschaft (OHG) trat nun die zweckoffene offene Gesellschaft (OG). Analog trat an die Stelle der Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) und der Kommanditgesellschaft (KG) trat nun die ebenfalls zweckoffene Kommanditgesellschaft.

Bestehende Erwerbsgesellschaften gelten mit 1. Jänner 2007 als Personengesellschaften nach dem Unternehmensgesetzbuch (§ 907 UGB).

Untenstehende Ausführungen beziehen sich auf die Erwerbsgesellschaften vor dem 1. Jänner 2007.

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