Erziehungsbeistand
Erziehungsbeistand (EB) und Betreuungshelfer sind Begriffe aus der Kinder- und Jugendhilfe. Sie haben ihre Grundlage in § 30 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches, gehören zu den Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) und beschreiben eigentlich zwei verschiedene Hilfeansätze in einem Gesetzestext. Die Erziehungsbeistandschaft ist in der Praxis freiwillig und wird auf Antrag der Sorgeberechtigten eingeleitet, der Betreuungshelfer wird auf Anordnung des Jugendgerichtes tätig.
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