Ethnischer Proporz (Südtirol)

Der ethnische Proporz (italienisch proporzionale etnica, ladinisch proporz etnich) ist eine durch das Autonomiestatut begründete gesetzliche Regelung, die in Südtirol bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, bei der Verteilung von öffentlichen Sozialleistungen und von Budgetmitteln der Landesverwaltung zur Anwendung kommt. Der ethnische Proporz garantiert eine proportionale Berücksichtigung der drei gesetzlich anerkannten Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch) gemäß der in Volkszählungen erhobenen Stärke. Diese Volkszählungen werden in zehnjährigen Intervallen durchgeführt.

Für eine Bewerbung um ein Anstellungsverhältnis im öffentlichen Dienst oder eine Inanspruchnahme von manchen Sozialleistungen durch den Bürger ist eine persönliche Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung bzw. Sprachgruppenzuordnungserklärung gesetzlich vorgeschrieben. Der ethnische Proporz kam mit Abschluss der amtlichen Volkszählung von 1981 erstmals zur Anwendung. 2011 erklärten sich 69,41 % der Südtiroler der deutschen Sprachgruppe, 26,06 % der italienischen Sprachgruppe und 4,53 % der ladinischen Sprachgruppe zugehörig bzw. zuordenbar, wobei von der Berechnungsgrundlage die ungültigen Erklärungen, die zeitweilig abwesenden Personen und die ansässigen Ausländer ausgenommen blieben.

In etwas geänderter Form (nicht auf der Grundlage von Volkszählungen, sondern Wahlergebnissen) kommen proportionale Verteilungsschlüssel nach Sprachgruppen auch bei der Besetzung politischer Ämter zum Einsatz.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.