Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Abkürzung ESMA von englisch European Securities and Markets Authority) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 durch die Verordnung (EU) 1095/2010 (ESMA-VO) errichtet. Gemeinhin wird sie als Nachfolgeeinrichtung des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen (englisch Committee of European Securities Regulators, CESR) angesehen, geht jedoch in ihren Aufgaben und Befugnissen weit über diesen hinaus. Die Agentur ist Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (englisch European System of Financial Supervision, ESFS).

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
ESMA
 
 
Englische Bezeichnung European Securities and Markets Authority
Französische Bezeichnung Autorité européenne des marchés financiers
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Paris, Frankreich
Vorsitz Verena Ross
Gründung 1. Januar 2011
www.esma.europa.eu/

Aufgabe der Behörde mit Sitz in Paris ist es gemäß Art. 1 Abs. 5 Satz 1 ESMA-VO, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilität und Effektivität des Finanzsystems beiträgt. Dazu ist sie u. a. befugt, der Kommission Vorschläge für Verordnungen vorzulegen, oder gegenüber nationalen Behörden sowie in besonderen Fällen einzelnen Marktteilnehmern gegenüber direkt aktiv zu werden.

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