Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Abkürzung ESMA von englisch European Securities and Markets Authority) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 durch die Verordnung (EU) 1095/2010 (ESMA-VO) errichtet. Gemeinhin wird sie als Nachfolgeeinrichtung des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen (englisch Committee of European Securities Regulators, CESR) angesehen, geht jedoch in ihren Aufgaben und Befugnissen weit über diesen hinaus. Die Agentur ist Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (englisch European System of Financial Supervision, ESFS).
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA | |
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Englische Bezeichnung | European Securities and Markets Authority |
Französische Bezeichnung | Autorité européenne des marchés financiers |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Status | Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Sitz der Organe | Paris, Frankreich |
Vorsitz | Verena Ross |
Gründung | 1. Januar 2011 |
www.esma.europa.eu/ |
Aufgabe der Behörde mit Sitz in Paris ist es gemäß Art. 1 Abs. 5 Satz 1 ESMA-VO, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilität und Effektivität des Finanzsystems beiträgt. Dazu ist sie u. a. befugt, der Kommission Vorschläge für Verordnungen vorzulegen, oder gegenüber nationalen Behörden sowie in besonderen Fällen einzelnen Marktteilnehmern gegenüber direkt aktiv zu werden.