Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

Eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die z. B. in Deutschland und Österreich als Personengesellschaft betrachtet wird. Ihr Zweck ist die Erleichterung und Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Sie wurde am 25. Juli 1985 als erste europäische Unternehmensform von der damals noch existenten EWG eingeführt und gilt in Deutschland als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.

Eine EWIV kann nach EU-Recht in Verbindung mit nationalem Recht eines Mitgliedstaates von Gesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG usw.) und anderen Einheiten des öffentlichen (Gemeinden, Kammern, Universitäten, kirchliche Einrichtungen, öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder TV-Anstalten usw.) oder des Privatrechts (Vereine, Stiftungen usw.) gebildet werden. Sie kann auch von natürlichen Personen gegründet werden, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben oder andere Dienstleistungen erbringen. Eine EWIV muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen. Der Zweck der Vereinigung soll sein, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Dies wird zu besseren Ergebnissen führen, als wenn die Mitglieder einzeln vorgingen. Eine EWIV kann nicht mehr als 500 Personen beschäftigen wegen des Mitbestimmungsumgehungsverbots (Drittelbeteiligungsgesetz).

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