Verordnung (EU) 2021/1119 (Europäisches Klimagesetz)

Die Verordnung (EU) 2021/1119 (Europäisches Klimagesetz, auch EU-Klimagesetz genannt) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die für die EU verbindliche Minderungsziele für Treibhausgasemissionen festlegt und einen Rahmen für Maßnahmen bildet, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen.


Verordnung (EU) 2021/1119

Titel: Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999
Kurztitel: Europäisches Klimagesetz
Rechtsmaterie: Umweltpolitik
Grundlage: AEUV, insbesondere Art. 192 Absatz 1
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 29. Juli 2021
Fundstelle: ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1–17
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Das Klimagesetz legt als langfristiges Klimaziel der EU die Klimaneutralität bis 2050 fest. Als Zwischenziel sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % gesenkt werden. Das Klimagesetz ist der die verschiedenen Wirtschaftssektoren übergreifende rechtliche Rahmen der EU-Klimapolitik. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um diese Klimaziele und den Beitrag der EU zum Übereinkommen von Paris zu verwirklichen. Die Treibhausgasemissionen der EU sollen schrittweise unumkehrbar verringert und der Abbau von Treibhausgasen aus der Atmosphäre gesteigert werden. Das Gesetz verlangt zudem qualitativ Maßnahmen zur Anpassung an die nicht mehr vermeidbaren Klimaänderungen.

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