Europäisches Kulturabkommen
Das Europäische Kulturabkommen – englisch European Cultural Convention, französisch Convention culturelle européenne – ist ein 1954 zur Unterzeichnung ausgelegter völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, mit dem Ziel das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Anerkennung der kulturellen Vielfalt in Europa zu entwickeln, die europäische Kultur zu bewahren und nationale Beiträge zum gemeinsamen europäischen Kulturerbe unter Achtung der gleichen Grundwerte zu fördern. Mit einem Fokus auf Sprachen, Geschichte und Gesellschaft, trägt das Abkommen dazu bei, gemeinsame kulturelle Maßnahmen und Aktivitäten von europäischem Interesse anzuregen.
Europäisches Kulturabkommen | |
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Titel (engl.): | European Cultural Convention |
Datum: | 19. Dezember 1954 |
Inkrafttreten: | 5. Mai 1955 |
Fundstelle: | SEV 018 |
Fundstelle (deutsch): | BGBl. 1955 II S. 1128, 1129 (dreisprachig) |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Kulturrecht |
Unterzeichnung: | 50 |
Ratifikation: | 50 Aktueller Stand |
Deutschland: | Ratifikation (17. November 1955) |
Liechtenstein: | Ratifikation (13. Juni 1979) |
Österreich: | Ratifikation (4. März 1958) |
Schweiz: | Ratifikation (13. Juli 1962) |
Das Abkommen im Deutschen Bundesgesetzblatt. | |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Das Europäische Kulturabkommen wurde am 19. Dezember 1954 vom Europarat in Paris zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 5. Mai 1955 in Kraft, nachdem drei Staaten das Abkommen ratifiziert hatten. Seine Unterzeichnung ist eine der Voraussetzungen um am Bologna-Prozess und am Europäischen Hochschulraum (EHEA) teilnehmen zu können.
Das Abkommen wurde von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates, sowie von Kasachstan, Vatikanstadt und Belarus ratifiziert. Damit ist es bis heute eines der wenigen gesamteuropäisch gültigen kulturpolitischen Dokumente.
Der Jugendsektor des Europarates mit dem Europäischen Jugendwerk, den Europäischen Jugendzentren und seiner Co-Management-Strukturen mit dem Advisory Council on Youth (AC) und dem European Steering Committee for Youth (CDEJ), deckt alle Länder ab, welche die Europäische Kulturkonvention unterzeichnet haben, da der Jugendsektor ursprünglich der Direktion für Bildung, Kultur und Sport unterstand.