Eventualvorsatz
Der Eventualvorsatz (lateinisch dolus eventualis), der auch bedingter Vorsatz (seltener Eventualdolus) genannt wird, ist eine Form des strafrechtlichen Tatbestandsvorsatzes. Er ist stets von der Absicht (dolus directus 1. Grades) und dem direkten Vorsatz (dolus directus 2. Grades) auf Vorsatzebene abzugrenzen.
Beim Eventualvorsatz hält der Täter die Verwirklichung eines Tatbestandes ernsthaft für möglich, findet sich aber mit diesem Risiko ab. Der Eventualvorsatz wird auf Vorsatzebene daher gegenüber dem direkten Vorsatz abgegrenzt, bei dem der Täter weiß, dass das eigene Handeln zur Verwirklichung des Tatbestandes führen wird, sowie dessen Steigerung, der Absicht, bei der die Verwirklichung des Tatbestandes geradezu das Ziel des Handelns des Täter ist.