Exterritorialität

Exterritorialität (lateinisch ex terra, „aus dem Land heraus“), teilweise auch als Extraterritorialität bezeichnet, beschreibt die Ausnahmestellung gegenüber der Hoheit des Aufenthaltsstaates. Der Begriff ist zwischenzeitlich einem Bedeutungswandel unterlegen. Während er ursprünglich dazu diente, die besondere völkerrechtliche Stellung von Personen (Staatsoberhäuptern, Regierungsvertretern, Diplomaten) zu beschreiben, wird er heute zumeist nur noch im Zusammenhang mit dem Status von diplomatischen Liegenschaften verwendet. Der genaue Bedeutungssinn ist dabei jedoch oft unklar.

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