Föderales Parlament (Belgien)

Das Föderale Parlament (niederländisch Federaal Parlement, französisch Parlement fédéral) ist neben dem König auf föderaler Ebene das gesetzgebende (legislative) Organ Belgiens. Es setzt sich aus zwei Kammern zusammen: einem Unterhaus, der Abgeordnetenkammer, und einem Oberhaus, dem Senat.

Der Begriff „Föderales Parlament“ als solcher ist keine amtliche Bezeichnung. In der Tat heißt es in der Verfassung nur: „Die föderale gesetzgebende Gewalt wird vom König, von der Abgeordnetenkammer und vom Senat gemeinsam ausgeübt“ (Art. 36 der Verfassung). In manchen Fällen treten Abgeordnetenkammer und Senat jedoch zu einem einzigen Organ zusammen, das in der Verfassung als „vereinigte Kammern“ bezeichnet wird.

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