Föderalismusreform II
Die Föderalismusreform II ist eine Änderung des Grundgesetzes, die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern betrifft. Sie wurde 2009 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen und trat am 1. August 2009 in Kraft.
Nach der ersten Stufe der Föderalismusreform im September 2006, die in erster Linie die klarere Zuordnung von Kompetenzen zu Bund und Ländern zum Ziel hatte, stand bei der zweiten Stufe eine Reform der staatlichen Finanzbeziehungen im Vordergrund. Die Zustimmung der FDP zu den Ergebnissen der Föderalismusreform 2006, deren Stimmen für eine bei Grundgesetzänderungen vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit notwendig waren, war daran geknüpft worden, dass entsprechende Schritte für eine nachhaltige Entwicklung der öffentlichen Haushalte in Bund und Ländern unternommen werden. Auch in der Sache war eine Reform durchaus geboten; die letzte „Große Finanzreform“ datierte fast vierzig Jahre zurück (1967) und stellte eine Modernisierung auf keynesianischer Grundlage dar, die 2007 von vielen nicht mehr als zeitgemäß empfunden wurde.