Förderprogramme der EU
Der größte Teil des EU-Haushalts fließt in Form von Förderprogrammen in die Gemeinsame Agrarpolitik zur Unterstützung der Landwirtschaft (jährlich etwa 55 Mrd. Euro ≙ 43 % des Haushalts) und in die Kohäsionspolitik zur regionalen Entwicklung in den EU-Mitgliedstaaten sowie die Bereiche Forschung und Innovation (jährlich etwa 60 Mrd. Euro ≙ 45 % des Haushalts).
Als Finanzierungsinstrumente stehen für die Agrarförderung der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie der Europäische Meeres- und Fischereifonds zur Verfügung. Die regionale Strukturförderung erfolgt aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds. Typischerweise werden diese Finanzhilfen nicht direkt von der EU-Kommission ausbezahlt, sondern über nationale und regionale Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte, bei denen die EU-Mittel mit Bundes-, Landes-, kommunalen und sonstigen öffentlichen Mitteln, ggf. auch privaten Mitteln kofinanziert werden müssen.
Direkt zahlt die EU-Kommission Finanzhilfen an staatliche oder private Organisationen und Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit, wie etwa Universitäten, Fachhochschulen, Unternehmen, Interessenverbände und Nichtregierungsorganisationen. Diese Gelder fließen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft, Energie und Verkehr sowie in Maßnahmen der EU-Außenhilfe. In Ausnahmefällen werden auch Einzelpersonen unterstützt.
Die Vergaberichtlinien, Zahlungsbestimmungen und Verfahren aller EU-Finanzhilfen stehen in der 'Haushaltsordnung' und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Die Haushaltsordnung sieht unter anderem vor, dass die EU jährlich einen Bericht über die Förderungen mit allen Namen und Adressen der Begünstigten herausgeben muss.