Führereid

Führereid oder Eid auf den Führer benennt einen Eid, der während der Zeit des Nationalsozialismus von verschiedenen Personengruppen verlangt wurde. Im militärischen Kontext wurde manchmal synonym von Fahneneid gesprochen.

Mit dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. August 1934 wurden die Ämter des Reichskanzlers und des Staatsoberhaupts verschmolzen. Seit diesem Datum führte Hitler die Amtsbezeichnung „Führer und Reichskanzler“. Noch am selben Tag ließ Reichswehrminister Werner von Blomberg die Soldaten der Reichswehr auf den „Führer des Deutschen Reiches und Volkes, … Adolf Hitler“ vereidigen.

Die sofortige Vereidigung der Soldaten der Reichswehr auf Hitler als Person nach dem Tod Hindenburgs war das Resultat machttaktischer Überlegungen der Hitler-Unterstützer und -Bewunderer Reichswehrminister Werner von Blomberg und Walter von Reichenau. Ihnen war klar geworden, dass die Absicht des Reichskanzlers Hitler, beim Tod des Reichspräsidenten Hindenburg dessen Befugnisse zu übernehmen, auch die Übernahme des Oberbefehls über die Reichswehr bedeutete. Durch ihre Initiative wollten sie erreichen, dass Hitler, der sich mit der „Niederschlagung des Röhm-Putsches“ im Juni 1934 ihrer Ansicht nach für die Reichswehr als „einzigem Waffenträger der Nation“ entschieden habe, den Oberbefehl als „Führer“ des deutschen Volkes und nicht der NSDAP ausüben könne. Von der mit Hitler zuvor abgesprochenen Vereidigung auf seine Person erwarteten sie sich ein erhöhtes Gewicht der Reichswehr im sich etablierenden NS-Staat. Die Vereidigung erfolgte noch am selben Tag aufgrund einer „ministeriellen Verordnung“ Blombergs ohne direkte Verständigung mit der Reichsregierung einschließlich Hitler und ohne die erforderliche gesetzliche Voraussetzung. Reichenaus Eidesformel, der keine verfassungsrechtlichen Überlegungen vorausgegangen waren, und die bei der Titulatur Hitlers als „Führer des Deutschen Reiches und Volkes“ von der am selben Tag gesetzlich festgeschriebenen abwich, hatte Reichenau seinem Mitarbeiter Major Hermann Foertsch diktiert. Dennoch hat Hitler sie am 20. August mit seiner Unterschrift als „Führer und Reichskanzler“ gesetzlich sanktioniert.

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