Fünftelregelung

Mit der sogenannten Fünftelregelung werden außerordentliche Einkünfte im deutschen Steuerrecht begünstigt (§ 34 EStG). Eine einmalige, hohe Einnahme wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Empfänger diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Damit wird eine einmalige hohe Steuerbelastung vermieden, denn aufgrund der Steuerprogression wäre der Steuersatz deutlich höher als bei Verteilung auf fünf Jahre. Dazu wird bei der Berechnung der Steuer ein Fünftel der einmaligen Einnahme zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem (normalen) Steuerbetrag ohne einmalige Einnahme wird mit fünf multipliziert und ergibt den Steuerbetrag für die gesamte einmalige Einnahme.

Seit 1. Januar 2024 obliegt die Verantwortung für die Anwendung der Fünftelregelung nicht mehr den Arbeitgebern, sondern wird von den Finanzämtern übernommen, welche für die Erstattung des Steuervorteils zuständig sind. Arbeitnehmer, die die Fünftelregelung nutzen möchten, müssen diese nunmehr eigenständig in ihrer Steuererklärung beantragen. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes (§ 19a Absatz 4 Satz 2) wird die Besteuerung von Abfindungen angepasst, um Arbeitgeber von Prüfungs- und Berechnungsaufwänden im Lohnsteuerabzugsverfahren zu entlasten.

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