Fachanwalt (Deutschland)
Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat (§ 43c BRAO). Die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für ihre Verleihung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Seit dem 1. Juli 2019 gibt es 24 verschiedene Fachanwaltschaften. Zum Stichtag 1. Januar 2022 waren nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer von den insgesamt 165.587 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland 45.960 Fachanwälte (27,8 Prozent), die 58.229 Fachanwaltstitel führten. Bis zu drei Fachanwaltstitel pro Rechtsanwalt sind möglich (§ 43c Abs. 1 S. 3 BRAO).
Bundesweit rechnen rund 80 % der Fachanwälte ihre Tätigkeit über Zeithonorare ab, während über die Hälfte der nicht spezialisierten Berufsträger das nicht tut. Je spezialisierter ein Rechtsanwalt ist, desto höhere Stundensätze werden abgerechnet. Fachanwälte berechnen im Vergleich zu nicht spezialisierten Kollegen bzw. zu spezialisierten Kollegen ohne Fachanwaltstitel die jeweils höchsten Stundensätze.