Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 der 1. Sprengstoffverordnung berechtigt den Inhaber, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 zu kaufen, damit umzugehen und sie auf Wasserfahrzeugen zu befördern. Für den Transport auf der Straße (z. B. zum Auffüllen der Signale) gilt das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Voraussetzung für den Erwerb des FKN ist ein Sportbootführerschein.

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