Fahndung
Unter einer Fahndung versteht man die planmäßige, allgemeine oder gezielte Suche nach Personen oder Sachen im Rahmen der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Strafvollstreckung und zur Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen. Ziel der Maßnahme sind fahndungsrelevante Feststellungen jeglicher Art, insbesondere aber über Täter, den Tathergang (Modus Operandi), Bewaffnung, Fluchtfahrzeug und -weg, Zeugen sowie Beweismittel. Darüber hinaus dient die Fahndung zur Verdachtsgewinnung. Die Eingriffsermächtigungen ergeben sich – je nach Ziel und Zweck der Maßnahme – aus den Bundes- oder Landesgesetzen. Die polizeilichen Grundsätze der Fahndung sind in der Polizeidienstvorschrift (PDV) 384.1: Fahndung (VS-NfD) beschrieben und werden durch die PDV 384.2: Polizeiliche Beobachtung (VS-NfD) und andere einzelne Polizeidienstvorschriften ergänzt.
Im Allgemeinen wird zwischen nationalen und internationalen Fahndungen sowie verschiedener Fahndungsarten- und maßnahmen unterschieden. Die Fahndung ist eine wesentliche Maßnahme zur Aufgabenerfüllung der Polizei.