Fahrkartenkontrolle
Durch Fahrkartenkontrolle, in der Schweiz Billetkontrolle, soll sichergestellt werden, dass Personen, die ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, eine gültige Fahrkarte besitzen und das für ihre Beförderung verlangte Entgelt bezahlt haben. So genannte Schwarzfahrer, die bei dieser Kontrolle auffallen, können zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden.
Obwohl die beförderte Person häufig als Fahrgast bezeichnet wird, soll sie bei einer Kontrolle daraus nicht ableiten, sie sei zur Fahrt eingeladen; daher wird in Beförderungsbedingungen stattdessen der Begriff Reisender verwendet. Vermieden wird in offiziellen Texten auch der Begriff Schwarzfahrer.
Die Kontrollmechanismen sind bei der Fahrkartenkontrolle teilweise dieselben wie bei der Kontrolle von Eintrittskarten.