Fahrrad mit Hilfsmotor
Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH) ist ein rechtlich definierter Begriff in Deutschland, der ein Kraftrad beschreibt, das hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale eines Fahrrades aufweist. Das nationale Recht hat für das FmH – je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit – unterschiedliche Bestimmungen zur technischen Ausstattung, Helmpflicht, Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung. Für den seit einigen Jahren erfolgten Aufschwung von Fahrrädern mit Elektroantrieb hat das Bundesverkehrsministerium die rechtliche Einteilung zum Fahrrad (Pedelec) oder Kleinkraftrad (S-Pedelec) vorgesehen.
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