Fahrstraße

Als Fahrstraße bezeichnet man im Eisenbahnwesen einen technisch gesicherten Fahrweg für Fahrten von Schienenfahrzeugen über Eisenbahngleise eines Bahnhofs oder der freien Strecke.

Sie wird durch die Verwendung von Schlüssel- oder Stellwerken realisiert. Durch die Signalabhängigkeit wird sichergestellt, dass sich das zur Fahrstraße gehörende Signal am Beginn der Fahrstraße (Startsignal) nur dann auf Fahrt stellen lässt, wenn sich alle in der Fahrstraße und im Durchrutschweg liegenden Fahrwegelemente – z.B. Weichen – in der richtigen Stellung befinden und der Fahrweg (einschließlich Durchrutschweg) frei von Fahrzeugen ist. Sobald ein Gleisabschnitt (auch Zugfolgeabschnitt genannt) von einer Fahrstraße beansprucht worden ist, kann er bis zur Auflösung nicht von einer anderen Fahrstraße beansprucht werden. Dies gilt jedoch nicht für Durchrutschwege, da es als sehr unwahrscheinlich gilt, dass zwei Züge gleichzeitig durchrutschen. Während des Bestehens einer Fahrstraße ist sie festgelegt, das heißt, die beweglichen Fahrwegelemente können nicht mehr umgestellt werden, bis diese nicht mehr für die Zugfahrt benötigt werden. Erst dann kann die Fahrstraße aufgelöst werden. In Mitteleuropa wird darüber hinaus für Zugfahrstraßen der Flankenschutz sichergestellt. Die Haltstellung des Signals und die Fahrstraßenauflösung werden je nach Stellwerkstechnik manuell oder selbsttätig durch Zugeinwirkung herbeigeführt. Kommt es bei elektromechanischen, Relais- oder elektronischen Stellwerken zu einer Störung der Überwachung eines Fahrwegelementes, bei Vorhandensein einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage zur Belegung eines Teils der Fahrstraße durch ein anderes Fahrzeug oder wird eine Flankenschutzbedingung nachträglich verletzt, fällt das Hauptsignal am Beginn der Fahrstraße auf Halt. Bei rein mechanischen Stellwerken ist das systembedingt nicht möglich.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.