Fall Schlageter
Der Fall Schlageter ist der erste öffentlich bekannt gewordene Bankenskandal in der Bundesrepublik Deutschland, der nach abschließender Prüfung offensichtliche Fehler und Missstände sowohl der direkten Bankenaufsicht selbst (hier durch die genossenschaftliche Bankenaufsicht) als auch der übergeordneten Aufsicht durch das zuständige Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg aufdeckte. „Es gibt in der ganzen Bundesrepublik keinen Vergleichsfall“ (Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg). Tatsächlich wurde hier erstmals der Nachweis erbracht, dass die Bankenaufsicht in Deutschland unzureichend war, ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllte und dieser gravierende Fehler unterliefen.
Dabei beziehen sich die Vorgänge auf die Jahre 1971 bis 1993, also lange vor der Lehman-Pleite, die dann erst 2008 die Frage nach der Bankenaufsicht in breitem Raum aufgeworfen hat.