Fallschirmjäger
Fallschirmjäger sind Teil der Luftlandetruppen, deren originäre Hauptaufgabe nach erfolgtem Absetzen der infanteristische Kampf ist. Die Luftlandung kann mittels Fallschirmsprung oder Hubschraubern durchgeführt werden, wobei nur solche Einheiten als Fallschirmjäger bezeichnet werden, die dazu qualifiziert und ausgerüstet sind, mit einem Fallschirm im Einsatzraum abgesetzt zu werden. Andere Truppenteile der Infanterie gehören zur leichten Luftlandeinfanterie.
In vielen Armeen – so auch in der Bundeswehr – bildet die Fallschirmjägertruppe eine eigene Truppengattung innerhalb der Infanterie der Teilstreitkraft Heer.
Werden Soldaten über den Luftweg abgesetzt, ist dies für den Gegner oft überraschend. Die reine Verteidigung von Küsten und Verkehrswegen wird zu einer Gefahr; der Gegner ist sodann dazu gezwungen, auch im Hinterland Kampftruppen zu stationieren.
Entgegen ihrer Ausbildung werden Fallschirmjäger selten mit einer Luftlandung ins Einsatzgebiet gebracht. Bedingt durch die beschränkten Möglichkeiten im Sprung per Fallschirm – schwere Fahrzeuge und schwere Waffen können nicht herangebracht werden – sind Fallschirmjäger nur mit einer geringen und leichten Ausrüstung im Einsatz. Dies macht Fallschirmjäger jedoch zu einer schnell mobilisierbaren Eingreiftruppe, ungeachtet des Transportmittels, deren Nachschub wenig aufwendig ist. Da sie mangels Lastkraftwagen den größten Teil ihrer Ausrüstung zu Fuß transportieren, sind Fallschirmjäger besonders für unwegsames Gelände geeignet.
Eine Fallschirmsprungausbildung haben auch andere luftbewegliche Truppen wie Kampfschwimmer, Fernspäher und Spezialeinheiten, sie gehören jedoch nicht zu den Fallschirmjägern, haben nur bedingt einen Auftrag zum infanteristischen Kampf und sind mangels Stärke und Ausrüstung auch nur bedingt dazu befähigt.