Falsche Verdächtigung

Die falsche Verdächtigung stellt einen Tatbestand des deutschen Strafrechts dar, der im 10. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 164 geregelt ist. Die Norm verbietet es, vor einer öffentlichen Stelle bewusst den unwahren Eindruck zu erwecken, ein anderer habe eine Straftat begangen.

Für die falsche Verdächtigung können eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Auf das Vergehen entfallen etwa 0,3 % aller polizeilich registrierten Straftaten. 2016 wurden 16.762 Fälle der falschen Verdächtigung angezeigt.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.