Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (§ 31 SGB VIII) gehört in Deutschland zu den Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII). „Wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§27 SGB VIII), haben Personensorgeberechtigte Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“ gegenüber der Jugendhilfe. Diese Hilfe nach §27 SGB VIII kann als eine „korrektive Leistung“ bezeichnet werden, da ein Erziehungsbedarf vorliegen muss, welcher die Hilfe rechtfertig und sie gemäß des Hilfeplanverfahrens (§36 SGBVIII) kontrolliert wird. Als Hilfen zur Erziehung werden staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesehen. Die SPFH ist hierbei eine von vielen Gestaltungsformen der Hilfen zur Erziehung.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.