Familienzusammenführung

Die Familienzusammenführung oder der Familiennachzug ist ein Zuzug von Familienangehörigen zu einer Person, die sich bereits im Zielland aufhält oder gemeinsam mit den Familienangehörigen zuziehen will, zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit. Die Familienzusammenführung ist in der Regel gleichzeitig oder nachträglich möglich, auch nach Geburt eines ausländischen Kindes im Inland. Man unterscheidet in der Regel zwischen Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug und dem Nachzug sonstiger Familienangehöriger.

Der Familiennachzug wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich gewährt und die rechtlichen Bestimmungen differieren erheblich.

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