Familiennamensgesetz (Türkei)

Mit dem Familiennamensgesetz vom 21. Juni 1934 wurden in der Türkei Familiennamen eingeführt. Das im Januar 1935 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet jeden türkischen Staatsbürger, außer seinem Vornamen auch einen Familiennamen zu führen (Art. 1). Der Familienname war als Nachname zu führen und nicht wie zuvor als Beinamen dem Vornamen vorangestellt.

Basisdaten
Titel:Soy adı kanunu
Nummer:2525
Art:Gesetz
Geltungsbereich:Republik Türkei
Verabschiedungsdatum:21. Juni 1934
Amtsblatt:Nr. 2741 v. 2. Juli 1934, S. 4075
(PDF-Datei; 450 kB)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.