Feldmarschallleutnant

Feldmarschallleutnant, früher gelegentlich Feldmarschall-Leutnant geschrieben, abgekürzt FML (historisch auch Feldmarschall-Lieutenant, in Verlautbarungen der k.u.k. Militäradministratur ab 1867 von Amts wegen stets Feldmarschalleutnant) war ein militärischer Dienstgrad. Er kam gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert auf. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Lieutenant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.

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