Fernsprechordnung

Die Fernsprechordnung (FO) war eine Rechtsverordnung der ehemaligen Reichspost und später der Deutschen Bundespost. Sie ergänzte zunächst die Fernsprechgebühren-Ordnung, in welcher hauptsächlich die Gebühren und Kosten für die durch die Reichspost erbrachten Grundleistungen festgelegt waren, um Beschreibungen zum Netzaufbau und zu angebotenen Anschlüsse, Leistungen und Dienste. Ab der Neufassung der Fernsprechordnung von 1924 waren die Fernsprechgebühren als Anhang enthalten.

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