Feuerwehr in Bayern

Das Feuerwehrwesen in Bayern ist ähnlich wie in anderen deutschen Ländern organisiert. Als Symbol für die bayerischen Feuerwehren dient das Bayerische Feuerwehrwappen, das in dieser Form seit 1947 verwendet wird. Nach Art. 30 GG und Art. 70 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Gemäß Art. 83, Abschnitt 1 der Bayerischen Verfassung obliegt die Aufgabe „Feuerschutz“ den Gemeinden. Die Schaffung einer Einrichtung für „Feuersicherheit“ ist zudem Aufgabe der Gemeinden gemäß Art. 57, Abs. 1 der „Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern“, die Landkreise haben hier weitere Maßnahmen zu treffen im Sinne des Art. 51, Abs. 2 der „Landkreisordnung für den Freistaat Bayern“. Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) sind die rechtlichen Grundlagen für das Feuerwehrwesen in Bayern.

Feuerwehr
Bayern
Notruf: 112
Personal
Aktive
(ohne Jugend):
325.000
Freiwilligenquote: 96,9 %
Frauenquote: ca. 10 %
Jugendfeuerwehr: ca. 48.000
Stützpunkte
Gesamtanzahl: 7901
Aufteilung
Freiwillige Wehren 7558
Werkfeuerwehren 163
Betriebsfeuerwehren 53
Berufsfeuerwehren 7
Einsätze
Gesamtanzahl: ca. 245.000
Aufteilung nach Einsatzart
Brandeinsätze 21.000
Technische Einsätze 119.000
Sonstige Einsätze ca. 23.000
Stand der Daten 2019
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