Feuerwehr in Bayern
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist ähnlich wie in anderen deutschen Ländern organisiert. Als Symbol für die bayerischen Feuerwehren dient das Bayerische Feuerwehrwappen, das in dieser Form seit 1947 verwendet wird. Nach Art. 30 GG und Art. 70 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Gemäß Art. 83, Abschnitt 1 der Bayerischen Verfassung obliegt die Aufgabe „Feuerschutz“ den Gemeinden. Die Schaffung einer Einrichtung für „Feuersicherheit“ ist zudem Aufgabe der Gemeinden gemäß Art. 57, Abs. 1 der „Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern“, die Landkreise haben hier weitere Maßnahmen zu treffen im Sinne des Art. 51, Abs. 2 der „Landkreisordnung für den Freistaat Bayern“. Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) sind die rechtlichen Grundlagen für das Feuerwehrwesen in Bayern.
Feuerwehr Bayern | |
Notruf: 112 | |
Personal | |
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Aktive (ohne Jugend): | 325.000 |
Freiwilligenquote: | 96,9 % |
Frauenquote: | ca. 10 % |
Jugendfeuerwehr: | ca. 48.000 |
Stützpunkte | |
Gesamtanzahl: | 7901 |
Aufteilung | |
Freiwillige Wehren | 7558 |
Werkfeuerwehren | 163 |
Betriebsfeuerwehren | 53 |
Berufsfeuerwehren | 7 |
Einsätze | |
Gesamtanzahl: | ca. 245.000 |
Aufteilung nach Einsatzart | |
Brandeinsätze | 21.000 |
Technische Einsätze | 119.000 |
Sonstige Einsätze | ca. 23.000 |
Stand der Daten | 2019 |