Feuerwehrzufahrt

Feuerwehrzufahrt ist ein Begriff aus der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist gem. § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO das Halten unzulässig. Ein Kennzeichnungsrecht ergibt sich aus § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO.

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