Fiduziarität
Fiduziarität (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) bezeichnet treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische Inhaberschaft einer Forderung oder eines anderen Rechts. Dies bedeutet, dass ein treuhänderisch übertragener Gegenstand später an einen anderen herausgegeben werden muss. Ein fiduziarischer Erbe ist beispielsweise ein einstweiliger Vermächtnisnehmer oder Nießbrauchserbe, der das Ererbte an den Fideikommissar abzugeben hat.
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